Entsprechenserklärung 12/2007 (DE)

Entsprechenserklärung der Kontron AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corpo-rate Governance Kodex“ ab:

1. Die Kontron AG wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprechen mit folgenden Ausnahmen:

a. Die Gesellschaft hat derzeit für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt bezüglich der D&O-Versicherung vereinbart (Kodex Ziffer 3.8 Absatz 2).

Während die Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands auf individualver-traglicher Grundlage einen angemessenen Selbstbehalt vereinbart hat, wird ei-ne entsprechende Vereinbarung mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats derzeit nicht getroffen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG sind der Auffassung, dass die Ver-einbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat auf Basis des niedrigen Vergütungsschemas bei der Kontron AG zur Zeit nicht sinnvoll ist.

b. Die Darstellung der konkreten Ausgestaltung eines Aktienoptionsplanes oder vergleichbarer Gestaltungen für Komponenten mit langfristiger An-reizwirkung soll deren Wert erfassen (Kodex Ziffer 4.2.5 Absatz 2 Satz 1).

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die Angabe der begebenen Stückzahl von Aktienoptionen ausreichend ist. Die Angabe des Wertes der Op-tionen halten Vorstand und Aufsichtsrat für entbehrlich.

c. Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet (Kodex Zif-fer 5.3.3).

Im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats wird die Bildung eines Nominie-rungsausschusses nicht für erforderlich gehalten.

2. Die Kontron AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2006 grundsätzlich entsprochen. Nicht angewandt wurden die Empfehlungen aus dem Kodex Stand 14. Juni 2007 aus den Ziffern 3.8 Absatz 2, 4.2.5 Absatz 2 Satz 1 und 5.3.3. bzw. die Empfehlungen aus dem Kodex Stand 12. Juni 2006 aus den Ziffern 3.8 Absatz 2 und 4.2.5 Absatz 2 Satz 1.

Eching, im Dezember 2007
Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG

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